
Naturgefahren / Stauanlagen
Naturgefahren
Naturkatastrophen wie Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen verursachen immer wieder schwere Schäden. Diese können vermindert werden, wenn wir unsere Aktivitäten vermehrt den natürlichen Gegebenheiten anpassen. In der Richt- und Nutzungsplanung wurden diese bisher nur lückenhaft berücksichtigt. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass Grundlagen für deren Beurteilung bis heute weitgehend fehlten. Die aktuellen Bundesgesetze über den Wald (WaG) und den Wasserbau (WBG) verpflichten nun die Kantone Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
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Stauanlagen
Allgemeines:
Aufgrund der im Jahr 2002 abgeschlossenen Bestandesaufnahme von Stauanlagen im Kanton St.Gallen kann davon ausgegangen werden, dass im Kanton St.Gallen ca. 215 Stauhaltungen vorhanden sind, welche ein Stauhöhe von über 2 m und mehr als 500 m3 Stauvolumen haben.
Sicherheit der Stauanlagen:
Stauanlagen bergen ein grosses Gefahrenpotential. Ein Versagen kann Verlust von Menschenleben und enormen Sachschaden zur Folge haben. Es liegt auf der Hand, dass für die Stauanlagen eine auf die Sicherheit von Personen und Gütern ausgerichtete Bundesgesetzgebung besteht. Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Sicherheit der Stauanlagen bilden der Artikel 3bis des Bundesgesetzes über die Wasserbaupolizei (SR 721.10) sowie die Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen (StAV) (SR721.102).
Aufsicht über die Stauanlagen:
Durch die neue Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen werden weitgehende Kompetenzen vom Bund an die Kantone übertragen. Im Kanton St.Gallen stehen lediglich 9 der ca. 215 Anlagen unter direkter Bundesaufsicht. Für alle anderen Anlagen übt der Gemeinderat auf Gemeindegebiet die polizeiliche Aufsicht über die Stauanlagen aus. Das Baudepartement bzw. die Abteilung Gewässer übt die Oberaufsicht aus. Derzeit sind auf kanto-naler Seite - gemeinsam mit den Gemeinden - Erhebungen im Gange, um abzuklären, welche Anlagen unter die neue Stauanlagenverordnung fallen.
Weitere Infos:
Weitere Infos zum Thema Talsperren, wie z.B. Wasserkraftnutzung, Energie, Konzessionen, Bewilligungen, etc. erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Energie (AFU)