Naturgefahren

Naturgefahren

Schattenbachlawine, Walenstadt (2003)

Ausgangslage

Seit jeher bedrohen uns Naturgefahren. Sie sind eine Folge der Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd,- und Felsmassen. Die jahrhundertelangen Anstrengungen, diese Naturgefahren in erster Linie durch mehr oder weniger umfangreiche Schutzbauten abzuwenden, haben in weiten Landesteilen die wirtschaftliche Entwicklung geprägt oder überhaupt erst ermöglicht. Doch die grossen Schadenereignisse der vergangenen Jahrzehnte (u.a. 1987, 1993, 1999, 2000, 2002, 2005) haben gezeigt, dass dieser Weg nicht als alleinige Lösung gewählt werden kann. Denn sowohl Schutzansprüche als auch das Schadenpotenzial steigen viel zu rasch an, um den Gefahren nur mit Schutzbauten begegnen zu können.

 

Ziel

Wir werden unsere Aktivitäten wieder vermehrt den natürlichen Gegebenheiten anpassen müssen. In der Richt- und Nutzungsplanung wurden diese natürlichen Gegebenheiten bisher nur lückenhaft berücksichtigt. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass Grundlagen für deren Beurteilung bis heute weitgehend fehlten.

 

Die aktuellen Bundesgesetze über den Wald (WaG) und den Wasserbau (WBG) verpflichten nun die Kantone Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

 

Der Kanton St.Gallen erarbeitet derzeit in einem mehrere Jahre dauernden Projekt unter der Leitung einer Naturgefahrenkommission die Gefahrenkarten zu folgenden Naturgefahren.

  • Hochwasser und Murgang
  • Rutschung
  • Sturz
  • Lawine

 

Die bereits vorhandenen Ergebnisse können unter www.geoportal.ch abgerufen werden. Momentan sind die Ergebnisse des 1.Teilgebietes (See + Gaster), die der Teilgebiete 2 + 3 (Rheintal und Werdenberg) und neu die Teilgebiete 5+6 (Bad Ragaz-Pfäfers und Region St.Gallen-Rorschach) aufgeschaltet. Die restlichen Teilgebiete folgen fortlaufend.