
Aufgaben der mitwirkende Stellen
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Die
Aufgaben der federführenden Stelle des Kantons
umfassen:
10.1
Vor Gesuchseinreichung
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Aufgabe:
Beratung von Bauinteressenten
Bemerkung:
Bilaterale Kontakte zwischen Bauinteressenten und mitwirkenden Stellen vor der strukturierten, aufeinander abgestimmten Beratung (im Rahmen sog. Projektbesprechungen) sind auf Wunsch des Bauinteressenten möglich. Es besteht jedoch das Risiko, dass aus einer auf ein einzelnes Sachgebiet beschränkte Beratungsleistung keine gültigen Aussagen zur Machbarkeit des Vorhabens insgesamt abgeleitet werden können. Die Gemeinde und die federführende (koordinierende) Stelle sind in jedem Fall über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Ergebnisse sind in kurzen Aktennotizen festzuhalten und in die verwaltungsinterne Geschäftskontrolle (INGE) zu stellen, sobald das zugehörige Geschäft dort erfasst ist.
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Aufgabe:
Teilnahme an Projektbesprechungen
Bemerkung:
Der Teilnehmerkreis wird durch die federführende Stelle nach Rücksprache mit den mitwirkenden Stellen festgelegt.
10.2
Im Vorfeld der materiellen Gesuchsbehandlung:
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Aufgabe:
Meldungen an die federführende Stelle betreffend:
- Zuständigkeit und Sachbearbeiter;
- Relevanz;
- Vollständigkeit der Gesuchsunterlagen;
- Klärungs-, Besprechungsbedarf oder Bedarf für Augenschein;
- allfällige "Killer" des Vorhabens;
- allfällige bilaterale Kontakte mit Gesuchsteller bzw. Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs;
- Möglichkeit, die Standardfristen einzuhalten.
Bemerkung:
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10.3
Während und nach der materiellen Gesuchsbehandlung
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Aufgabe:
Teilnahme an Besprechungen und Augenscheinen
Bemerkung:
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Aufgabe:
Fristgerechte Erstellung von Verfügungen oder Stellungnahmen zuhanden der federführenden Stelle
Bemerkung:
Die von der federführenden Stelle festgelegten Fristen sind verbindlich (vgl. dazu auch Rz. 7).
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Aufgabe:
Teilnahme an allfälligen Bereinigungsgesprächen bei Widersprüchen mit anderen Stellen
Bemerkung:
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