Anhang 3

1. Baute oder Anlage, die keine Mitwirkung von Stellen des Kantons erfordert

Nr.TätigkeitMaximalfristZuständigkeit für Festlegung im EinzelfallVoraussetzungen für den Fristenbeginn
1.1Wenn keine Einsprachen eingehen:
> Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit
> öffentliche Auflage
> Entscheid
8 Wochenpolitische Gemeindevollständige Gesuchsunterlagen
1.2Im Fall von Einsprachen:
> Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit
> öffentliche Auflage
> Behandlung der Einsprachen
> Entscheid
12 Wochenpolitische Gemeindevollständige Gesuchsunterlagen

2. Baute oder Anlage, welche die Mitwirkung von Stellen des Kantons erfordert

Nr.TätigkeitMaximalfristZuständigkeit für Festlegung im EinzelfallVoraussetzungen für den Fristenbeginn
 > Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit
> öffentliche Auflage und Weiterleitung der Gesuchsunterlagen mit erster kurzer Stellungnahme an die federführende Stelle des Kantons
> Weiterleitung der Einsprachen und der Stellungnahme des Gesuchstellers dazu an die federführende Stelle
unverzüglichpolitische Gemeindevollständige Gesuchsunterlagen
2.2Aufgaben nach Art. 5 lit. b und c des Gesetzes über die Verfahrenskoordination in Bausachen vom 18. Juni 1998   
 a) wenn eine Stelle des Kantons mitwirkt6 Wochenfederführende Stelle des Kantons1. vollständige Gesuchsunterlagen
2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen
 b) wenn mehrere Stellen des Kantons mitwirken (Maximalfrist für federführende Stelle und mitwirkende Stellen)10 Wochenfederführende Stelle des Kantons1. vollständige Gesuchsunterlagen
2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen
 c) wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist5 Monatefederführende Stelle des Kantons1. vollständige Gesuchsunterlagen
2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen
2.3Entscheid Schiedsstelle3 WochenSchiedsstelle1. begründeter Antrag der federführenden Stelle
2. Stellungnahme der mitwirkenden Stellen
2.4.Gesamtentscheid3 Wochenpolitische GemeindeVerfügungen, Stellungnahmen und Gebührenforderungen der mitwirkenden Stellen von Bund und Kanton

3. Genehmigungsverfahren nach Art. 31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972

Nr.TätigkeitMaximalfristZuständigkeit für Festlegung im EinzelfallVoraussetzungen für den Fristenbeginn
3.1.Teilrevisionen der Ortsplanung (Baureglemente, Zonenpläne, Sondervorschriften) sowie von Überbauungs- oder Gestaltungsplänen:  vollständige Gesuchsunterlagen
 a) ohne Vorprüfung oder mit Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung12 WochenAmt für Raumentwicklung 
 b) mit Vorprüfung und ohne Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung4 WochenAmt für Raumentwicklung 
3.2.Gesamtrevisionen der Ortsplanung (Baureglemente, Zonenpläne, Sondervorschriften) oder von Deponie- und Abbauplänen:  vollständige Gesuchsunterlagen
 a) ohne Vorprüfung oder mit Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung16 WochenAmt für Raumentwicklung 
 b) mit Vorprüfung und ohne Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung10 WochenAmt für Raumentwicklung