
Anhang 3
1. Baute oder Anlage, die keine Mitwirkung von Stellen des Kantons erfordert
| Nr. | Tätigkeit | Maximalfrist | Zuständigkeit für Festlegung im Einzelfall | Voraussetzungen für den Fristenbeginn |
|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Wenn keine Einsprachen eingehen: > Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit > öffentliche Auflage > Entscheid | 8 Wochen | politische Gemeinde | vollständige Gesuchsunterlagen |
| 1.2 | Im Fall von Einsprachen: > Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit > öffentliche Auflage > Behandlung der Einsprachen > Entscheid | 12 Wochen | politische Gemeinde | vollständige Gesuchsunterlagen |
2. Baute oder Anlage, welche die Mitwirkung von Stellen des Kantons erfordert
| Nr. | Tätigkeit | Maximalfrist | Zuständigkeit für Festlegung im Einzelfall | Voraussetzungen für den Fristenbeginn |
|---|---|---|---|---|
| > Eingangskontrolle und Prüfung der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit > öffentliche Auflage und Weiterleitung der Gesuchsunterlagen mit erster kurzer Stellungnahme an die federführende Stelle des Kantons > Weiterleitung der Einsprachen und der Stellungnahme des Gesuchstellers dazu an die federführende Stelle | unverzüglich | politische Gemeinde | vollständige Gesuchsunterlagen | |
| 2.2 | Aufgaben nach Art. 5 lit. b und c des Gesetzes über die Verfahrenskoordination in Bausachen vom 18. Juni 1998 | |||
| a) wenn eine Stelle des Kantons mitwirkt | 6 Wochen | federführende Stelle des Kantons | 1. vollständige Gesuchsunterlagen 2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen | |
| b) wenn mehrere Stellen des Kantons mitwirken (Maximalfrist für federführende Stelle und mitwirkende Stellen) | 10 Wochen | federführende Stelle des Kantons | 1. vollständige Gesuchsunterlagen 2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen | |
| c) wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist | 5 Monate | federführende Stelle des Kantons | 1. vollständige Gesuchsunterlagen 2. unbenutzt abgelaufene Einsprachefrist oder Stellungnahhme Gesuchsteller zu Einsprachen | |
| 2.3 | Entscheid Schiedsstelle | 3 Wochen | Schiedsstelle | 1. begründeter Antrag der federführenden Stelle 2. Stellungnahme der mitwirkenden Stellen |
| 2.4. | Gesamtentscheid | 3 Wochen | politische Gemeinde | Verfügungen, Stellungnahmen und Gebührenforderungen der mitwirkenden Stellen von Bund und Kanton |
3. Genehmigungsverfahren nach Art. 31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972
| Nr. | Tätigkeit | Maximalfrist | Zuständigkeit für Festlegung im Einzelfall | Voraussetzungen für den Fristenbeginn |
|---|---|---|---|---|
| 3.1. | Teilrevisionen der Ortsplanung (Baureglemente, Zonenpläne, Sondervorschriften) sowie von Überbauungs- oder Gestaltungsplänen: | vollständige Gesuchsunterlagen | ||
| a) ohne Vorprüfung oder mit Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung | 12 Wochen | Amt für Raumentwicklung | ||
| b) mit Vorprüfung und ohne Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung | 4 Wochen | Amt für Raumentwicklung | ||
| 3.2. | Gesamtrevisionen der Ortsplanung (Baureglemente, Zonenpläne, Sondervorschriften) oder von Deponie- und Abbauplänen: | vollständige Gesuchsunterlagen | ||
| a) ohne Vorprüfung oder mit Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung | 16 Wochen | Amt für Raumentwicklung | ||
| b) mit Vorprüfung und ohne Differenzen zum Ergebnis der Vorprüfung | 10 Wochen | Amt für Raumentwicklung |
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