
Abbau von Kies, Sand und Fels
Die Voraussetzungen für den Abbau von Kies, Sand und Fels werden in der Richt- und der Nutzungsplanung geschaffen.
- Im Richtplan werden zwecks Standortsicherung die möglichen künftigen Abbaustandorte bezeichnet. Grundlage dazu ist das raumplanerisch abgestützte kantonale Abbaukonzept.
- In der Nutzungsplanung wird der Abbau in einem Abbauplan (Sondernutzungsplan) und einer Baubewilligung geregelt. Die Wegleitung zu Vorgehen und Verfahrensabläufen dient den Unternehmen bei der Projektierung und den Behörden von Gemeinden und Kanton im Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren. Die zwischen dem Kanton St.Gallen und dem Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie abgeschlossene Vereinbarung über die Inspektion der Abbaustellen dient dem Vollzug der Bewilligungsauflagen.
Projektierung von Abbauvorhaben für Steine und Erden
Die Wegleitung stellt die Plan- und Bewilligungsverfahren dar, die jedes Vorhaben durchlaufen muss, bevor ein Abbau ausgeführt werden kann.
Vereinbarung über die Inspektion der Abbaustellen im Kanton St.Gallen
Die Abbaustellen für Sand, Kies und Fels werden auf vertraglicher Basis durch den Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) inspiziert. Die zwischen dem Fachverband, den Standortgemeinden von Abbaustellen und dem Kanton St.Gallen abgeschlossene Vereinbarung gilt seit dem 1.1.2005.
Abbaukonzept und Abbaustandorte im Richtplan
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen
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|---|---|
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
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