
Durchgangs- und Standplätze für Fahrende
Fahrende in der Schweiz
Die Fahrenden sind in der Schweiz eine anerkannte Minderheit. Die nomadische Lebensweise ist ein wesentliches Element ihrer kulturellen Identität. Der akute Mangel an Haltemöglichkeiten in der Schweiz bedroht die nomadische Lebensweise und damit die Kultur der Fahrenden.
Recht auf angemessene Haltemöglichkeiten
Am 28. März 2003 hat das Bundesgericht in seinem Urteil (1A.205/2002) ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Haltemöglichkeiten anerkannt. So sind geeignete Zonen und Standorte vorzusehen, die den Fahrenden eine ihren Traditionen entsprechende Lebensweise ermöglichen. Sollte sich dafür keine bestehende Zone eignen, ist es Aufgabe der Planungsbehörden für die Ausscheidung entsprechender Zonen zu sorgen.
Auch im Kanton St.Gallen bemühen sich die Fahrenden seit vielen Jahren um genügend Durchgangs- und Standplätze. Ein Standplatz ist eine Anlage, die während der Wintermonate ständig benutzt wird, ein Durchgangsplatz ein Standort für den kurzfristigen Aufenthalt während der Reisezeit von Frühling bis Herbst.
Für seit Jahren fest im Kanton St.Gallen wohnende Fahrende konnten dauerhafte Lösungen der Standplatzfrage gefunden werden oder sind in Sicht. Dagegen decken die bestehenden Durchgangsplätze im Kanton St.Gallen den Bedarf bei weitem nicht ab. Sie sind zudem planungsrechtlich nicht gesichert und weisen weitere grössere Mängel auf. So sind viele Fahrende gezwungen, auf ungeeignete Standorte auszuweichen, was zu Konflikten mit den Behörden und der sesshaften Bevölkerung führt.
St.Gallen strebt auf Kantonsgebiet die Errichtung von sechs neuen Durchgangsplätzen für Fahrende an. Die Regierung hat im Mai 2006 ein entsprechendes Konzept des Baudepartementes verabschiedet. Eine Leistungsvereinbarung sieht vor, dass der Kanton die Plätze auf eigene Kosten errichtet und die Standortgemeinden sie mit kostendeckenden Mieten betreiben.
| Konzept Durchgangsplätze.pdf (255 kb, PDF) | 11.05.2006 |
Gestaltung der Durchgangsplätze
Der Kanton St.Gallen möchte mit einer guten Gestaltung der geplanten Durchgangsplätze zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen. Aus diesem Anlass hat das Hochbauamt sechs lokale Architekturbüros zu einem anonymen Studienauftrag eingeladen. Das Gewinnerprojekt des Büro göldi+eggenberger ag aus Altstätten zeichnet sich durch eine funktionale Modulbauweise mit ästhetisch einladenden Baukörpern aus.
Durchgangs- und Standplätze für Fahrende im Richtplan
Mit der Richtplananpassung 2008 wurden die ersten geplanten Durchgangsplätze in Thal und Gossau im Richtplan bezeichnet. In den Regionen, in denen noch keine Durchgangsplätze feststehen, führt das Baudepartement mit Beteiligten der Gemeinden und Fahrenden die Standortsuche weiter. Zudem werden die Anstrengungen der Stadt St.Gallen unterstützt, einen Standplatz für die in der Stadt wohnhaften Fahrenden zu errichten.
Finanzierung der Durchgangsplätze vom Kantonsrat abgelehnt
Nachdem ein Kredit von 2,85 Mio. Franken für den Bau der Durchgangsplätze in Thal und Gossau bereits in früheren Budgets bewilligt worden ist, beantragte das Baudepartement beim Kantonsrat einen zusätzlichen Kredit von 5,89 Mio. Franken für die Erstellung der vier weiteren gemäss Konzept geplanten Durchgangsplätze. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats schlug eine reduzierte Variante mit insgesamt vier Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende und einem Transitplatz für ausländische Fahrende vor. Der Kantonsrat trat jedoch am 19.4.2010 mit 58:51 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Vorlage ein. Damit kann das Konzept nicht wie geplant umgesetzt werden. Das Baudepartement sucht nun nach neuen Lösungen, um die vorhandenen Mittel am effektivsten für die Erstellung von Durchgangsplätzen einsetzen zu können.
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen
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