Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung im Kanton St.Gallen

Die Agglomerationspolitik des Bundes


In seinem Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes vom 19. Dezember 2001 hält der Bundesrat fest, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Agglomerationen für die ganze Schweiz von Bedeutung ist und sich der Bund deshalb - in Ergänzung zu den Kantonen und Gemeinden - verstärkt engagieren wird. Mit Agglomerationsprogrammen soll die Koordination bereichsübergreifender Themen innerhalb einer Agglomeration ermöglicht werden. Agglomerationsprogramme werden in horizontaler (zwischen Partnern innerhalb der Agglomeration) und vertikaler Zusammenarbeit (Bund - Kanton - Agglomeration) erstellt. Sie befassen sich mit sämtlichen agglomerationsrelevanten Themen wie zum Beispiel Sozialpolitik, Kulturpolitik, Raumordnung oder Verkehr.

 

Neben der eigentlichen Ausarbeitung des Programms und der damit verbundenen Massnahmen muss eine Trägerschaft gebildet werden, die das Agglomerationsprogramm weiterentwickelt und «betreibt». Gefordert ist zudem ein Monitoring- und Controllingsystem, das erlaubt, die Wirksamkeit der Massnahmen periodisch zu überprüfen.

 

Eine erste Möglichkeit zur Einreichung von Agglomerationsprogrammen beim Bund war Ende 2007. Eine zweite Möglichkeit besteht Ende 2011. Bundesbeiträge an Agglomerationen sind bis ins Jahr 2027 vorgesehen.

Grundanforderungen

Grundanforderungen an ein Aggloprogramm

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Die Agglomerationsstrategie des Kantons St.Gallen


Agglo im Kt.SG

Insgesamt ist der Kanton St.Gallen an fünf Agglomerationsprogrammen beteiligt, wovon drei davon interkantonale und zwei weitere sogar internationale Perimeter aufweisen:

St.Gallen / Arbon-Rorschach  Kantone AR, TG, SG

Obersee  Raum oberes Zürichseebecken, Kantone SZ, ZH, SG

Wil  Kantone TG, SG
Rheintal  Raum Heerbrugg-Altstätten-Dornbirn, CH-A

Werdenberg-Liechtenstein  CH-FL

 

Mit Ausnahme von der Agglomeration St.Gallen / Arbon-Rorschach, wo der Kanton die Projektleitung und Federführung innehat, wird ein «Bottom-Up» Ansatz verfolgt: Der Entscheid, ob und wann in einer Region ein Agglomerationsprojekt durchgeführt werden soll, liegt bei der jeweiligen Region, und die Regionen sind bei der Erarbeitung des Programms ebenfalls federführend.

 

 

Hauptanliegen


Die Hauptanliegen sind auf raumplanerischer Ebene eine verstärkte Förderung der Siedlungsentwicklung nach Innen, die Stärkung der bestehenden, dezentralen Siedlungsstruktur und eine grossräumige Sicherung des Landschaftsraums und der Lebensraumvernetzung. Auf der Ebene des Gesamtverkehrs sind es die Abstimmung von Verkehr und Siedlung, die verkehrsmässige Entlastung und funktional-gestalterische Aufwertung der Zentren, insbesondere der zentral gelegenen öffentlichen Räume, sowie das Management des Gesamtverkehrs mit Blick auf die Nachhaltigkeit. Dies beinhaltet insbesondere auch den Langsamverkehr, die kombinierte Mobilität sowie die nachfrageseitige Verkehrsbeeinflussung.

 

 

Inhaltliche Strategie

 

Neben der konsequenten Ausrichtung auf die Wirksamkeitskriterien des Bundes  basiert die kantonale Agglomerationsstrategie auf den folgenden Schwerpunkten:

  

Interregional: Verbessern der «äusseren» Erreichbarkeit der Agglomerationen
Alle Agglomerationen sind Teil des Metropolitraums Nordschweiz mit Zürich als Zentrum. Mit Ausnahme der Agglo Obersee folgen die Agglomerationen des Kantons einander nahtlos gemäss seiner ringförmigen Struktur, und ergeben ein fast durchgehendes Siedlungsband zwischen Wil und Sargans. Die Bedürfnisse, Defizite und Potentiale der Agglomerationen sind daher nicht grundsätzlich verschieden. Interregional gesehen ist das wichtigste Anliegen die Anbindung der Agglomerationzentren unter sich und mit Metropolitanraum Zürich.

 

Agglomerationsbezogen: Steigern der «inneren» Attraktivität
Auf die jeweiligen Agglomerationen bezogen sind die wichtigsten Anliegen die Verbesserung der inneren Erreichbarkeit, die weitergehende Definition, Hierarchisierung und Strukturierung des Siedlungs- und Landschaftsraums, sowie die vermehrte Ausrichtung auf den öffentlichen (ÖV) und nicht motorisierten Verkehr (LV).

 

Lokal: (Zentral-)Örtliche Aufwertung, innere Verdichtung und Ausrichtung auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr

Die wichtigsten Anliegen sind hier die Aufwertung und Verdichtung der Zentren und sowie der zentral gelegenen, vom Verkehrsgeschehen beeinträchtigten (Wohn-) Quartiere, strategiekompatiblen Arealumnutzungen, sowie die ÖV und LV gerechte örtliche Verkehrsgestaltung.

Stand und Weiterentwicklung der einzelnen Programme (8/2008)


Die interkantonalen Agglomerationsprogramme St.Gallen / Arbon-Rorschach, Obersee und Wil wurden Ende 2007 beim Amt für Raumentwicklung (ARE) in Bern eingegeben. Bei den internationalen Agglomerationen Rheintal und Werdenberg-Liechtenstein wurde ein erster Entwurf inklusive möglicher Massnahme(pakete) eingereicht; bei ihnen wird die zweite Eingabemöglichkeit beim Bund wahrgenommen (Ende 2011).

 

Grundsätzlich werden die Programme bis 2027 betrieben, Bundesbeiträge sind im Vierjahresrhytmus vorgesehen. Bis Mitte 2012 sollen auch die bisherigen Agglomerationsprogramme aufdatiert und beim Bund eingegeben werden.

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen

Kontaktperson: Jaques Feiner, Projektleiter Aggloprogramme
  +41 (0)58 229 31 53
Adresse: Lämmlisbrunnenstrasse 54
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 (0)58 229 31 47 / +41 (0)58 229 45 99

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