
Bauen ausserhalb Bauzonen
Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet, Schutzzonen) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Gesuchsformulare
Die notwendigen Unterlagen
G1 Baugesuchsformular Kanton St.Gallen, das Formular
K4 Gesuch für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und das Formular
G11 Prüfung der Gemeinde nach VKOG (durch Gemeinde auszufüllen)
finden Sie in www.sg.ch neues Fenster unter Bauen, Raum & Umwelt > Bauen und Energie > Baugesuch bzw. unter www.baugesuch.sg.ch neues Fenster. Bitte beachten Sie, dass für die "Handausfüller-Version" ein separater Link erforderlich ist. Bitte verwenden auch Sie diese Version, wenn Sie Formulare in Papierform abgeben. Sie enthält Linien zur Unterstützung der Papierversion.
Auf der Seite Checklisten neues Fenster finden Sie weitere Informationen.
Plangrundlagen
finden Sie im Geoportal in GIS-Karten AREG
Gesetzliche Grundlagen
Hilfsmittel
Sachbearbeitung im AREG
| BaB-Gebietseinteilung (830 kb, PDF) | 01.01.2011 |
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen
| Bauen ausserhalb Bauzonen | |
| Adresse: | Lämmlisbrunnenstrasse 54 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 (0)58 229 31 47 / +41 (0)58 229 45 99 |