
Bauen und Energie
Bauten und Anlagen dürfen nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet oder geändert werden. Dabei müssen verschiedenste Vorschriften beachtet werden, zum Beispiel Bestimmungen über den Umweltschutz und über die rationelle Energienutzung im Gebäudebereich.
Energie beim Bauen
Projektierende, Vollzugsbeauftragte sowie weitere interessierte Kreise finden hier Informationen zum praktischen Vollzug der kantonalen Energiegesetzgebung neues Fenster, eine Kommentierung der massgeblichen rechtlichen Bestimmungen sowie Interpretationen, Beispiele und Hilfsmittel aus der Vollzugspraxis.
Bauen und Umweltschutz
Beim Erstellen oder Ändern und beim Betrieb von Bauten und Anlagen sind insbesondere auch die bundesrechtlichen Umweltschutzvorschriften zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. neues Fenster
Verfahren
Beim Erstellen oder Ändern von Bauten und Anlagen gelten klar definierte Verfahrensschritte. Die entsprechenden Informationen dazu finden Sie hier. neues Fenster
Baugesuch
Seit dem 1. Januar 2006 ist in koordinierten Verfahren nur noch das einheitliche Formular gültig. Das Formular sowie Informationen dazu finden Sie hier.
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon/Fax: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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