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    <title>News Portal Kanton St. Gallen</title>
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    <updated>2013-05-18T03:35:03Z</updated>
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		<name>News Portal Kanton St. Gallen</name>
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                <title>Strecke Bad Ragaz Pfäfers weiter gesperrt</title>
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                <updated>2013-05-17T09:51:00Z</updated>
                <summary>Wegen grossräumiger Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. </summary>
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		         		<strong><p>Wegen grossräumiger Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. </p></strong>
		         		
						<p>Die Sperrung der Pfäferserstrasse ist eine reine Sicherheitsmassnahme. Das kantonale Tiefbauamt kann eine Öffnung der Strasse zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantworten. Eine alternative Verkehrsführung im betroffenen Gebiet ist nicht möglich. Beim betroffenen Ereignis handelt sich um höhere Gewalt, die aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von menschlichen Kräften nicht steuerbar ist. Mit den Sanierungsarbeiten wurde bereits begonnen, nachdem nun der Rutschmechanismus bekannt ist. Die Arbeiten werden bis zweite Hälfte Juni dauern. Das Tiefbauamt bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohner um Verständnis.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umleitung führt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für den öffentlichen Verkehr, weiterhin über Sarelli und wird durch das SKI Buchs signalisiert. Gemeinde und Tiefbauamt sorgen mit dem Bau von Ausweichstellen und der Verkehrsregelung für einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss.</p>
						
						
						
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                <title>Vernehmlassung zum Planungs- und Baugesetz ausgewertet </title>
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                <updated>2013-05-15T11:27:00Z</updated>
                <summary>Die St.Galler Regierung hat das Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Kenntnis genommen und das Baudepartement beauftragt, die Botschaft an den Kantonsrat zu erarbeiten. Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage dafür eine tragfähige und zweckmässige Basis bildet. Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. </summary>
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		         		<strong><p>Die St.Galler Regierung hat das Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Kenntnis genommen und das Baudepartement beauftragt, die Botschaft an den Kantonsrat zu erarbeiten. Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage dafür eine tragfähige und zweckmässige Basis bildet. Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. </p></strong>
		         		
						<p><b>Insbesondere erwies sich das vorgeschlagene Nutzkörpermodell als nicht mehrheitsfähig. Das Baudepartement wird die Gemeinden und weitere interessierte Kreise in die Erarbeitung der Botschaft einbeziehen. </b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Das Baudepartement gab das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) von Anfang Juni bis Mitte Oktober 2012 in die Vernehmlassung. In der Folge gingen 73 Vernehmlassungs-antworten von politischen Parteien, Verbänden, Organisationen, politischen Gemeinden, kantonalen Stellen sowie Privatpersonen ein. In den vergangenen Monaten wertete das Baudepartement die Stellungnahmen sorgfältig aus und beantragte der Regierung darauf gestützt das weitere Vorgehen.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Totalrevision und einzelne PBG-Regelungen sind in Vernehmlassung umstritten</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Die Vernehmlassung zum neuen PBG ergab insgesamt betrachtet kein klares Bild, sondern wies viele gegensätzliche Stellungnahmen auf. So wird die Stossrichtung der vorgeschlagenen Totalrevision ebenso deutlich begrüsst wie auch heftig kritisiert. In der Vernehmlassung kristallisierten sich aber auch verschiedene inhaltliche Streitpunkte des neuen PBG heraus, insbesondere das Nutzkörpermodell, die Mehrwertabgabe und die künftige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Weitgehend begrüsst wurde in der Vernehmlassung der neue modulare Sondernutzungsplan. Auch der verbesserte Schutz der Baudenkmäler mit dem neu vorgeschlagenen Inventarmodell erscheint aufgrund der Vernehmlassung als politisch mehrheitsfähig.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Regierung hält an wesentlichen Grundpfeilern des neuen PBG fest</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage zum neuen PBG eine tragfähige und zweckmässige Basis für die Erarbeitung der Botschaft bildet. Sie hält dementsprechend am zentralen Ziel fest, das PBG und die Bauverordnung mit den kommunalen Baureglementen zu einer gesamtheitlich abgestimmten und einfach überschaubaren Baugesetzgebung zusammenzufügen. Ebenso sollen die neuen raumplanerischen Instrumente zur Bekämpfung der Zersiedlung und Förderung der inneren Verdichtung grundsätzlich beibehalten werden. Diese Stossrichtung wurde durch die am 3. März 2013 auch im Kanton St.Gallen eindeutig angenommene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes bestätigt. Die konkrete Ausgestaltung der besonders strittigen Mehrwertabgabe wird im Rahmen der Botschaftserarbeitung mit Blick auf die Minimalvorgaben des Bundes noch einmal hinterfragt.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Neues PBG wird in verschiedenen strittigen Punkten überarbeitet</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. Insbesondere erwies sich das vorgeschlagene Nutzkörpermodell zur Minimierung der Regelbauvorschriften als zu radikal und nicht mehrheitsfähig. Kritisiert wurden in der Vernehmlassung insbesondere die hohe Komplexität des Modelles und der entsprechend hohe Aufwand für die Gemeinden bei der Umsetzung in der Ortsplanung. Die in der Zwischenzeit durchgeführten Testplanungen bestätigen auf der einen Seite zwar die verschiedenen Vorteile des neuen Modells wie auch die grundsätzliche Praktikabilität. Sie unterstreichen aber auch deutlich, dass die Umstellung auf das neue Modell insbesondere für die Gemeinden eine komplexe und kurzfristig auch sehr aufwändige Aufgabe darstellen würde. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung entschieden, das Nutzkörpermodell im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft nicht mehr weiterzuverfolgen. Am grundsätzlichen Ziel, die Regelbauvorschriften im Kanton St.Gallen mit dem PBG zu harmonisieren und standardisieren, hält sie dagegen fest.</p><p>&nbsp;</p><p>Neben dem Nutzkörpermodell wurde in der Vernehmlassung auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden teilweise heftig kritisiert. Die Regierung ist bereit, auch diesen Punkt zusammen mit den Gemeinden noch einmal eingehend zu hinterfragen. In diesem Rahmen gilt es auch bestehende Missverständnisse zu beseitigen. Unbestritten ist es für die Regierung auf jeden Fall, dass sich das PBG am Grundsatz der Subsidiarität ausrichten soll, und dass der Kanton nur dort Zuständigkeiten erhalten soll, wo kantonale oder regionale Interessen betroffen sind oder einzelne Gemeinden nicht in der Lage sind, Aufgaben wirtschaftlich und wirksam zu erfüllen. &nbsp;&nbsp;</p><p>Schliesslich soll sich das neue PBG aufgrund der Vernehmlassung noch stärker am bisherigen Baugesetz ausrichten. Bewährte Regelungen wie das Meldeverfahren sollen erhalten bleiben. Im Gegenzug ist auf nicht zwingende neue Regelungen wie die Einführung von Regelungen zur Mediation zu verzichten.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Botschaft wird bis Ende 2013 erarbeitet</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Das Baudepartement wird die Gemeinden und weitere interessierte Kreise in die Erarbeitung der Botschaft wie auch des Entwurfes der geplanten neuen Bauverordnung einbeziehen. Ziel ist es, den Botschaftsentwurf bis Ende 2013 zu erarbeiten und das neue Planungs- und Baugesetz 2014 im Parlament zu beraten. &nbsp;</p><p><b>&nbsp;</b><b></b><b></b></p><p><b>&nbsp;</b><b></b></p>
						
						
						
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                <title>Verkehrsbehinderung auf der Wilerstrasse in Schwarzenbach</title>
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                <updated>2013-05-13T09:53:00Z</updated>
                <summary>Am Dienstag, 21. Mai 2013, beginnen in Schwarzenbach die Sanierungsarbeiten an der Wilerstrasse. Die einspurige Verkehrsführung führt im Baustellenbereich bis im Herbst zu Behinderungen.</summary>
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		         		<strong><p>Am Dienstag, 21. Mai 2013, beginnen in Schwarzenbach die Sanierungsarbeiten an der Wilerstrasse. Die einspurige Verkehrsführung führt im Baustellenbereich bis im Herbst zu Behinderungen.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/news/1/2013/05/verkehrsbehinderung-wilerstrasse-in-schwarzenbach.html" title="Interner Link: Verkehrsbehinderung auf der Wilerstrasse in Schwarzenbach">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2013/05/verkehrsbehinderung-wilerstrasse-in-schwarzenbach/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Verkehrsbehinderung auf der Wilerstrasse in Schwarzenbach" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Die Bauarbeiten zwischen der Jonschwilerstrasse und dem Stationsweg beginnen am Dienstag, 21. Mai 2013 und dauern voraussichtlich bis Oktober 2013. Im betroffenen Streckenabschnitt der Wilerstrasse werden die Randabschlüsse und sämtliche Beläge im Strassenbereich erneuert. Gleichzeitig werden durch die Dorfkorporation Schwarzenbach und die Swisscom Werkleitungsarbeiten durchgeführt. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Etappen. Der Verkehr wird während der Arbeiten einspurig geführt und mit einer funkgesteuerten Lichtsignalanlage geregelt. Es muss mit Behinderungen gerechnet werden.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Komplette Sperrung für 24 Stunden</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Der abschliessende Einbau des Deckbelags wird in einem Arbeitsgang über die gesamte Strassenbreite erfolgen. Dazu wird der Strassenabschnitt einmalig während 24 Stunden für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung wird frühzeitig signalisiert und der Zeitpunkt der Sperrung kommuniziert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Bauherrschaft und das beauftragte Unternehmen setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffene Anwohnerschaft und die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
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                <title>Kantonaler Richtplan wird angepasst</title>
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                <updated>2013-05-06T09:39:00Z</updated>
                <summary>Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Die Anpassung 12 ist vom Bund genehmigt worden, der Entwurf der Anpassung 13 liegt bis Mitte Juni 2013 in allen Gemeinden öffentlich auf und kann im Internet abgerufen werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.</summary>
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		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Die Anpassung 12 ist vom Bund genehmigt worden, der Entwurf der Anpassung 13 liegt bis Mitte Juni 2013 in allen Gemeinden öffentlich auf und kann im Internet abgerufen werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.</p></strong>
		         		
						<p>Mitte März 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Anpassung 12 des St.Galler Richtplans genehmigt. Die neuen und geänderten Blätter sowie die aktualisierte Karte des Richtplans werden in diesen Tagen allen Gemeinden und Regionen, aber auch den in- und ausländischen Nachbarn und den betroffenen Bundesstellen zugestellt. Gleichzeitig wird die Vernehmlassung zum Entwurf zur Richtplan-Anpassung 13 eröffnet. Die Anpassung 13 sieht Änderungen in sieben Teilbereichen vor.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete ergänzen</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Das Industriegebiet Bleiken in Wattwil wird auf Antrag der Region Toggenburg in die Liste der zur Standortaufbereitung vorgesehenen Wirtschaftsstandorte (B-Standorte) aufgenommen. Die wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete werden mit einem zusätzlichen Standorttyp, dem Zentrumstyp, ergänzt. Der Zentrumstyp (Dienstleistungen/Headquarter/Wohnen) erfüllt die Kriterien des Dienstleistungstyps auch auf kleinen Flächen und zeichnet sich durch eine besonders zentrale, wirtschaftlich sehr attraktive Lage aus.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Abbau- und Deponiestandorte weiterführen</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Die drei Abbaustandorte Eschenbach Sonnenfeld, Eschenbach Feldegg Ost und Degersheim Haslen/Bühlberg werden als Zwischenergebnis in die Liste der künftigen Abbaustandorte aufgenommen. Weitere Abklärungen zu den drei Standorten folgen.</p><p>Nach wie vor besteht ein grosser Bedarf an Deponien für unverschmutztes Aushubmateriel. In den Abfallplanungsregionen St.Gallen-Rorschach und Rheintal-Werdenberg-Sarganserland sollen dafür sechs zusätzliche Standorte geschaffen werden.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Aktualisiert und präzisiert</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Auf der Grundlage einer kantonsübergreifenden Standortanalyse für publikumsintensive Einrichtungen in der Region ZürichseeLinth wird der Standort Uznach Ausserhirschland definitiv in den Richtplan aufgenommen. Auf die Standorte Uznach Bahnhof und Schänis&nbsp; Feld wird verzichtet. Deshalb kann auch die Siedlungsgrenze in Schänis gegen Bilten definitiv festgelegt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der mit der Richtplananpassung 12 beschlossene Text zu schützenswerten Ortsbildern wird zur Vermeidung von Missverständnissen präzisiert. Schliesslich wurde die Liste der Trockenwiesen und –weiden von nationaler und regionaler Bedeutung mit ihrer bisher provisorischen Einteilung der Objekte bereinigt und ergänzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 13 liegt bis am 17. Juni 2013 in allen Gemeinden öffentlich auf, ebenso wird er unter www.areg.sg.ch publiziert. Im Internet ist auch der nach der Anpassung 12 aktualisierte Richtplan jederzeit abrufbar. Die Vernehmlassungs-Unterlagen und die aktualisierten Richtplanteile können ab sofort beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen bezogen werden.</p>
						
						
						
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                <title>Strecke Bad Ragaz - Pfäfers weiter gesperrt</title>
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                <updated>2013-04-30T09:30:00Z</updated>
                <summary>Wegen grossräumigen Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.</summary>
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		         		<strong><p>Wegen grossräumigen Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.</p></strong>
		         		
						<p>Die Sperrung der Pfäferserstrasse ist vorerst eine reine Sicherheitsmassnahme. Die Umleitung führt für alle Verkehrsteilnehmende, auch für den öffentlichen Verkehr, über Sarelli und wird durch das Strassenkreisinspektorat Buchs signalisiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Tiefbauamt bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
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