Totalrevision Baugesetz

Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse wurde das Baudepartement  von der Regierung mit der Totalrevision des geltenden Baugesetzes aus dem Jahre 1972 beauftragt. Dieses Revisionsvorhaben gliedert sich in eine Vor- und eine Hauptphase.

 

Die Vorphase, die im November 2010 abgeschlossen werden konnte, beinhaltete insbesondere die Erarbeitung einer umfangreichen Auslegeordnung der gegenwärtigen Situation sowie die Definition von neun Hauptzielen für die Totalrevision.

 

Hauptziele der Totalrevision des Baugesetzes und Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

 

Die Hauptphase wurde im Januar 2011 in Angriff genommen. In einem ersten Schritt wurde – gestützt auf die erarbeiteten Hauptziele und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Fachstellen – ein Gesamtkonzept für die redaktionellen Gesetzgebungsarbeiten erstellt. Darauf basierend wird gegenwärtig der Vernehmlassungsentwurf für ein neues Baugesetz erarbeitet.

Die Totalrevision des Baugesetzes in Kürze

PDF-Datei Zusammenfassung.pdf (222 kb, PDF)   08.07.2011

Baudepartement

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