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    <title>News Portal Kanton St. Gallen</title>
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    <updated>2013-05-21T05:26:43Z</updated>
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		<name>News Portal Kanton St. Gallen</name>
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                <title>St.Galler Projekt für Fuss- und Veloverkehr sorgt weltweit für Aufsehen</title>
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                <updated>2013-05-17T10:00:00Z</updated>
                <summary>Die Initiative zur Förderung des Langsamverkehrs des Kantons St.Gallen ist im Finale des &#034;International Transport Achievement Awards&#034; der OECD. Das Projekt hat sich im Halbfinale gegen Bewerber aus der ganzen Welt durchgesetzt. Im Beisein der europäischen Verkehrsminister wird Ende Mai in Leipzig der Sieger erkoren. Ebenfalls im Final stehen drei grosse Verkehrsprojekte aus Japan, Mexiko und Spanien. </summary>
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		         		<strong><p>Die Initiative zur Förderung des Langsamverkehrs des Kantons St.Gallen ist im Finale des "International Transport Achievement Awards" der OECD. Das Projekt hat sich im Halbfinale gegen Bewerber aus der ganzen Welt durchgesetzt. Im Beisein der europäischen Verkehrsminister wird Ende Mai in Leipzig der Sieger erkoren. Ebenfalls im Final stehen drei grosse Verkehrsprojekte aus Japan, Mexiko und Spanien. </p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/news/1/2013/05/st-galler-projekt-fuer-fuss--und-veloverkehr-sorgt-weltweit-fuer.html" title="Interner Link: St.Galler Projekt für Fuss- und Veloverkehr sorgt weltweit für Aufsehen">
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								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Die Finalteilnahme am Wettbewerb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt in der Geschichte zur Förderung des Langsamverkehrs einen Höhepunkt dar. Bisher gingen weltweit weniger als zwei Prozent der totalen Investitionen für Verkehrsinfrastrukturen in den Langsamverkehr. Es ist deshalb ein Novum, dass ein Velo- und Fussverkehrsprojekt in einem offenen Wettbewerb zusammen mit Grossprojekten im Stil des New Kansai International Airport in Japan den Einzug ins Finale geschafft hat. Die St.Galler Bemühungen rund um den Langsamverkehr sind somit vorbildlich und zeigen klar auf, dass auch international ein Umdenken stattfindet: Der Langsamverkehr wird verstärkt als wichtiger und vollwertiger Verkehrsträger anerkannt.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Schwachstellen erheben</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Projekten zur Verbesserung des Langsamverkehrs wird ein sehr gutes Kosten-Nutzen Verhältnis attestiert. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen begann vor rund vier Jahren &nbsp;mit den Agglomerationsprogrammen die Rahmenbedingungen für diese umweltschonende Verkehrsart systematisch zu verbessern. In einem ersten Schritt wurden die Schwachstellen und Netzlücken des Velo- und Fussverkehrs flächendenkend geokodiert erhoben. Zeitgleich zu den Erhebungen vor Ort wurden auch Unfallstatistiken in Bezug auf den Fussverkehr und den rollenden Langsamverkehr ausgewertet und die Fussgängerstreifen überprüft. Insgesamt zählten Fachspezialisten im Rahmen des Projektes in den St.Galler Agglomerationen dabei über 5000 Schwachstellen. Schon während der Erhebung wurden die Schwachstellen priorisiert (kleiner, mittlerer und hoher Handlungsbedarf) sowie nach Wichtigkeit der entsprechenden Route (rLV) klassiert. Damit wurde klar, welche Schwachstellen an welchen Routen in welchen Hoheits- und rLV-Einzugsgebieten welche Priorität haben.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Konkrete Umsetzung als oberstes Ziel</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Erst ein realisiertes Projekt ist ein Beitrag zur Verbesserung des Langsamverkehrs. Das Ziel der Projektgruppe war deshalb, die Vorprojekte zur Behebung der Schwachstellen so weit zu konkretisieren, dass sie durch die Tiefbauämter der Kantone sowie durch die Bauämter der Gemeinden in die Investitionsplanung der nächsten Jahre integriert werden können. Hierzu wurde die internetfähige Datenbanklösung <a href="http://www.LVPortal.ch" title="Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: http://www.LVPortal.ch" target="_blank">www.LVPortal.ch<span class="hidden"> neues Fenster</span></a> entwickelt, in der die Daten abgebildet und die Schwachstellen Schritt für Schritt zu Massnahmen mit den entsprechenden Kosten umgewandelt werden. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, wurden Workshops mit den verschiedenen Benutzertypen durchgeführt. Damit wurde die auf Geodaten basierende Datenbankstruktur mit den entsprechenden Benutzeroberflächen geschaffen.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Pragmatisch zu Vorprojekt und Kostenschätzung&nbsp;</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Die Rückmeldungen der Tiefbauämter der betroffenen Kantone und der Gemeinden sind bisher sehr positiv, weil die für sie zugängliche Datenbank über die reine Dokumentation von Schwachstellen hinausgeht. Die Datenbank schlägt zusätzlich Vorprojekte vor und schätzt sogleich deren Kosten. Damit werden die meist nur als Punkte oder Linien dargestellten Schwachstellen zu konkreten (baulichen) Massnahmen mit klar bezifferten Kosten. Die Datenbank schafft Transparenz, fördert Synergien, verhindert Doppelspurigkeiten und erlaubt insbesondere die Bündelung der Finanzierungsquellen. Das erhöht die Umsetzungschancen, spart Kosten für den Kanton St.Gallen und macht das Projekt international interessant. Die St.Galler Initiative zeigt zudem, wie die koordinierte Zusammenarbeit von Kanton, Regionen und Fachbüros zu einem Projekterfolg beitragen kann.</p>
						
						
						
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                <title>Strecke Bad Ragaz Pfäfers weiter gesperrt</title>
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                <updated>2013-05-17T09:51:00Z</updated>
                <summary>Wegen grossräumiger Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. </summary>
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		         		<strong><p>Wegen grossräumiger Hangrutschungen entlang der Pfäferserstrasse bleibt die Kantonsstrasse zwischen Bad Ragaz und Pfäfers bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt. </p></strong>
		         		
						<p>Die Sperrung der Pfäferserstrasse ist eine reine Sicherheitsmassnahme. Das kantonale Tiefbauamt kann eine Öffnung der Strasse zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantworten. Eine alternative Verkehrsführung im betroffenen Gebiet ist nicht möglich. Beim betroffenen Ereignis handelt sich um höhere Gewalt, die aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von menschlichen Kräften nicht steuerbar ist. Mit den Sanierungsarbeiten wurde bereits begonnen, nachdem nun der Rutschmechanismus bekannt ist. Die Arbeiten werden bis zweite Hälfte Juni dauern. Das Tiefbauamt bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohner um Verständnis.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umleitung führt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für den öffentlichen Verkehr, weiterhin über Sarelli und wird durch das SKI Buchs signalisiert. Gemeinde und Tiefbauamt sorgen mit dem Bau von Ausweichstellen und der Verkehrsregelung für einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss.</p>
						
						
						
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                <title>Verleihung Schutzwaldpreis 2013</title>
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                <updated>2013-05-16T11:04:00Z</updated>
                <summary>Die ARGE Alpenländischer Forstvereine vergibt den &#034;Alpinen Schutzwaldpreis&#034;. Die Preisverleihung findet am 17. Januar 2014 im Kanton St.Gallen statt. Gesucht werden unter anderem vorbildliche Projekte von Schulen, die sich mit dem (Schutz)Wald auseinandersetzen. Einsendeschluss für die Prämierung ist der 1. Oktober 2013.</summary>
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		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Die ARGE Alpenländischer Forstvereine vergibt den "Alpinen Schutzwaldpreis". Die Preisverleihung findet am 17. Januar 2014 im Kanton St.Gallen statt. Gesucht werden unter anderem vorbildliche Projekte von Schulen, die sich mit dem (Schutz)Wald auseinandersetzen. Einsendeschluss für die Prämierung ist der 1. Oktober 2013.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/news/1/2013/05/verleihung-schutzwaldpreis-2013.html" title="Interner Link: Verleihung Schutzwaldpreis 2013">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2013/05/verleihung-schutzwaldpreis-2013/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Verleihung Schutzwaldpreis 2013" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Der Wald schützt vor Erosion, Steinschlag, Muren, Lawinen und Hochwasser. Eine Besiedlung des Alpenraumes ist erst durch die schützende Wirkung des Waldes möglich. Alleine im Kanton St.Gallen sind 62 Prozent der Waldfläche Schutzwald. Auf ganz natürliche Weise sichert der Wald Gebäude, Höfe und Strassen – besser und billiger als jede technische Verbauung. Der Wald liefert darüber hinaus den wertvollen Rohstoff Holz. Er prägt das Gesicht der Landschaft, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Erholungsraum für den Menschen. Der Wald ist als Lebensgrundlage im Alpenraum von grösster Bedeutung. </p><p>&nbsp;</p><p><strong>Wer steckt hinter dem Schutzwaldpreis?</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Alpenländischer Forstvereine besteht seit 1981, ihre Mitglieder sind die Forstvereine Bayern, Graubünden, St.Gallen, Südtirol, Tirol, Vorarlberg, Liechtenstein und Kärnten. Durch gemeinsame Projekte und den Erfahrungsaustausch wollen sie die Zukunft des Bergwaldes als naturnahen Lebensraum in den Alpen sichern. Mit dem &quot;Alpinen Schutzwaldpreis&quot; würdigt die ARGE Alpenländischer Forstvereine vorbildliche Projekte im Einsatz für den Schutzwald. Der Schutzwaldpreis wird zum achten Mal vergeben. Die Preisverleihung findet am 17. Januar 2014 in Sargans statt.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Teilnahmebedingungen</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Teilnehmen können Personen, Schulen, Institutionen, Vereine, Betriebe oder Gemeinden. Die eingereichten Projekte sollen einen Bezug zum Schutz- bzw. Bergwald und dessen Wirkungen haben. In folgenden Kategorien werden Preise vergeben: Schulprojekte, Öffentlichkeitsarbeit, Schutzwaldpartnerschaften und Innovationen. Ausserdem gibt es einen Anerkennungspreis für ein Projekt, das von der international besetzten Jury unabhängig einer Kategorie ausgewählt werden kann.</p><p>Bei den Schulprojekten können auch Projekte ausserhalb des Schutz- bzw. Bergwaldes eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2013.</p><p>&nbsp;</p><p>Weiterführende Informationen wie Bewerbungsunterlagen oder Projektbeispiele finden sich auf folgenden Internetseiten: <a>www.arge.forstvereine.eu</a> oder <a>www.forstverein.sg.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
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                <title>Neues Bibliotheksgesetz rechtsgültig</title>
                <link href="http://www.sg.ch/news/1/2013/05/neues-bibliotheksgesetz-rechtsgueltig.html"/>
                <id>http://www.sg.ch/news/1/2013/05/neues-bibliotheksgesetz-rechtsgueltig.html</id>
                <updated>2013-05-16T08:36:00Z</updated>
                <summary>Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, wird das Bibliotheksgesetz nun rechtsgültig. Die Regierung hat den 1. Januar 2014 als Vollzugsbeginn festgelegt. Der Kantonsrat hatte das Gesetz im Februar als Gegenvorschlag zur Bibliotheksinitiative verabschiedet. Das neue Gesetz sieht eine Zusammenlegung der Kantons- und Stadtbibliothek in St.Gallen vor. Ebenso soll das Bibliothekswesen im ganzen Kanton gefördert werden, insbesondere im Rahmen einer kantonalen Bibliotheksstrategie. </summary>
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		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, wird das Bibliotheksgesetz nun rechtsgültig. Die Regierung hat den 1. Januar 2014 als Vollzugsbeginn festgelegt. Der Kantonsrat hatte das Gesetz im Februar als Gegenvorschlag zur Bibliotheksinitiative verabschiedet. Das neue Gesetz sieht eine Zusammenlegung der Kantons- und Stadtbibliothek in St.Gallen vor. Ebenso soll das Bibliothekswesen im ganzen Kanton gefördert werden, insbesondere im Rahmen einer kantonalen Bibliotheksstrategie. </p></strong>
		         		
						<p>Das neue Bibliotheksgesetz geht auf die «Volksinitiative für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St.Gallen» (Bibliotheksinitiative) zurück, zu der Regierung und Kantonsrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hatten. Das Initiativkomitee hatte am 1.&nbsp;März 2013 einstimmig den Rückzug der Initiative beschlossen, um den Weg für das neue Bibliotheksgesetz frei zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Neue Pflichtaufgaben zur bibliothekarischen Grundversorgung</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>In der modernen Wissensgesellschaft wird ein für die ganze Bevölkerung zugängliches Bibliothekswesen mit einem zeitgemässen Informationsangebot immer bedeutender. Das zeigt die seit Jahren steigende Nachfrage nach bibliothekarischen Angeboten. Das neue Gesetz bildet die Grundlage für wesentliche Entwicklungen sowohl für die Bibliotheken in der Kantonshauptstadt als auch für das Bibliothekswesen im ganzen Kanton. In Anlehnung an die heutige Aufgabenteilung beauftragt das Gesetz Kanton und Gemeinden, gemeinsam die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es weist die Hauptverantwortung neu den Gemeinden als Pflichtaufgabe zu. Der Kanton seinerseits unterstützt das Bibliothekswesen insgesamt und ergänzt das Angebot der Gemeinden. Gleichzeitig werden die Schulträger sämtlicher Stufen verpflichtet, für die bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler zu sorgen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Kantonale Förderung</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Das Bibliotheksgesetz sieht zudem eine kantonale Bibliotheksstrategie für die öffentlichen, die Schul- und die wissenschaftlichen Bibliotheken im Kanton vor, die gemeinsam mit den Bibliotheken und deren Trägern erarbeitet und von der Regierung verabschiedet wird. Mit einer optimierten Koordination und Zusammenarbeit der Bibliotheken sollen Synergiepotenziale in den mit öffentlichen Geldern finanzierten Bibliotheken ausgeschöpft werden. Diese bieten sich vor allem im Zuge der Technologisierung, die ständig neue Netzwerke entstehen lässt. Zudem soll die Qualität der bibliothekarischen Angebote und Dienstleistungen verbessert werden. Die Bibliotheksstrategie entwirft strategische Leitlinien für eine zielgerichtete, koordinierte, auf die Entwicklung des st.gallischen Bibliothekswesen als Ganzes ausgerichtete, einheitliche und nachhaltige Bibliothekspolitik. Der Kanton kann Massnahmen und Projekt zur Umsetzung durch Beiträge fördern. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Auftrag zur gemeinsamen Publikumsbibliothek</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>In der Stadt St.Gallen sieht das Bibliotheksgesetz mittelfristig die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek zu einer gemeinsamen Publikumsbibliothek an zentralem Standort vor. Kanton und Stadt haben dafür ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Erstes Gesetz dieser Art in der Schweiz</strong></p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>Obwohl als Rahmengesetz konzipiert, das nur die wesentlichen Grundzüge des Bibliothekswesens regelt, handelt es sich beim neuen st.gallischen Bibliotheksgesetz um das erste inhaltlich so umfassende Bibliotheksgesetz der Schweiz. Dies hat sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein entsprechendes Echo in der Fachwelt ausgelöst. Das neue Bibliotheksgesetz wird nun ab dem 1. Januar 2014 angewendet. Bis dahin sollen die Vorarbeiten für eine kantonale Bibliotheksstrategie aufgenommen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
		         	</div>
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                <title>Vernehmlassung zum Planungs- und Baugesetz ausgewertet </title>
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                <updated>2013-05-15T11:27:00Z</updated>
                <summary>Die St.Galler Regierung hat das Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Kenntnis genommen und das Baudepartement beauftragt, die Botschaft an den Kantonsrat zu erarbeiten. Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage dafür eine tragfähige und zweckmässige Basis bildet. Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. </summary>
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		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Die St.Galler Regierung hat das Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Kenntnis genommen und das Baudepartement beauftragt, die Botschaft an den Kantonsrat zu erarbeiten. Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage dafür eine tragfähige und zweckmässige Basis bildet. Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. </p></strong>
		         		
						<p><b>Insbesondere erwies sich das vorgeschlagene Nutzkörpermodell als nicht mehrheitsfähig. Das Baudepartement wird die Gemeinden und weitere interessierte Kreise in die Erarbeitung der Botschaft einbeziehen. </b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Das Baudepartement gab das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) von Anfang Juni bis Mitte Oktober 2012 in die Vernehmlassung. In der Folge gingen 73 Vernehmlassungs-antworten von politischen Parteien, Verbänden, Organisationen, politischen Gemeinden, kantonalen Stellen sowie Privatpersonen ein. In den vergangenen Monaten wertete das Baudepartement die Stellungnahmen sorgfältig aus und beantragte der Regierung darauf gestützt das weitere Vorgehen.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Totalrevision und einzelne PBG-Regelungen sind in Vernehmlassung umstritten</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Die Vernehmlassung zum neuen PBG ergab insgesamt betrachtet kein klares Bild, sondern wies viele gegensätzliche Stellungnahmen auf. So wird die Stossrichtung der vorgeschlagenen Totalrevision ebenso deutlich begrüsst wie auch heftig kritisiert. In der Vernehmlassung kristallisierten sich aber auch verschiedene inhaltliche Streitpunkte des neuen PBG heraus, insbesondere das Nutzkörpermodell, die Mehrwertabgabe und die künftige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Weitgehend begrüsst wurde in der Vernehmlassung der neue modulare Sondernutzungsplan. Auch der verbesserte Schutz der Baudenkmäler mit dem neu vorgeschlagenen Inventarmodell erscheint aufgrund der Vernehmlassung als politisch mehrheitsfähig.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Regierung hält an wesentlichen Grundpfeilern des neuen PBG fest</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Die Regierung ist überzeugt, dass die Vernehmlassungsvorlage zum neuen PBG eine tragfähige und zweckmässige Basis für die Erarbeitung der Botschaft bildet. Sie hält dementsprechend am zentralen Ziel fest, das PBG und die Bauverordnung mit den kommunalen Baureglementen zu einer gesamtheitlich abgestimmten und einfach überschaubaren Baugesetzgebung zusammenzufügen. Ebenso sollen die neuen raumplanerischen Instrumente zur Bekämpfung der Zersiedlung und Förderung der inneren Verdichtung grundsätzlich beibehalten werden. Diese Stossrichtung wurde durch die am 3. März 2013 auch im Kanton St.Gallen eindeutig angenommene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes bestätigt. Die konkrete Ausgestaltung der besonders strittigen Mehrwertabgabe wird im Rahmen der Botschaftserarbeitung mit Blick auf die Minimalvorgaben des Bundes noch einmal hinterfragt.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Neues PBG wird in verschiedenen strittigen Punkten überarbeitet</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Der Entwurf des neuen PBG wird aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses in verschiedenen strittigen Punkten noch einmal überarbeitet. Insbesondere erwies sich das vorgeschlagene Nutzkörpermodell zur Minimierung der Regelbauvorschriften als zu radikal und nicht mehrheitsfähig. Kritisiert wurden in der Vernehmlassung insbesondere die hohe Komplexität des Modelles und der entsprechend hohe Aufwand für die Gemeinden bei der Umsetzung in der Ortsplanung. Die in der Zwischenzeit durchgeführten Testplanungen bestätigen auf der einen Seite zwar die verschiedenen Vorteile des neuen Modells wie auch die grundsätzliche Praktikabilität. Sie unterstreichen aber auch deutlich, dass die Umstellung auf das neue Modell insbesondere für die Gemeinden eine komplexe und kurzfristig auch sehr aufwändige Aufgabe darstellen würde. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung entschieden, das Nutzkörpermodell im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft nicht mehr weiterzuverfolgen. Am grundsätzlichen Ziel, die Regelbauvorschriften im Kanton St.Gallen mit dem PBG zu harmonisieren und standardisieren, hält sie dagegen fest.</p><p>&nbsp;</p><p>Neben dem Nutzkörpermodell wurde in der Vernehmlassung auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden teilweise heftig kritisiert. Die Regierung ist bereit, auch diesen Punkt zusammen mit den Gemeinden noch einmal eingehend zu hinterfragen. In diesem Rahmen gilt es auch bestehende Missverständnisse zu beseitigen. Unbestritten ist es für die Regierung auf jeden Fall, dass sich das PBG am Grundsatz der Subsidiarität ausrichten soll, und dass der Kanton nur dort Zuständigkeiten erhalten soll, wo kantonale oder regionale Interessen betroffen sind oder einzelne Gemeinden nicht in der Lage sind, Aufgaben wirtschaftlich und wirksam zu erfüllen. &nbsp;&nbsp;</p><p>Schliesslich soll sich das neue PBG aufgrund der Vernehmlassung noch stärker am bisherigen Baugesetz ausrichten. Bewährte Regelungen wie das Meldeverfahren sollen erhalten bleiben. Im Gegenzug ist auf nicht zwingende neue Regelungen wie die Einführung von Regelungen zur Mediation zu verzichten.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Botschaft wird bis Ende 2013 erarbeitet</b></p><p><b>&nbsp;</b></p><p>Das Baudepartement wird die Gemeinden und weitere interessierte Kreise in die Erarbeitung der Botschaft wie auch des Entwurfes der geplanten neuen Bauverordnung einbeziehen. Ziel ist es, den Botschaftsentwurf bis Ende 2013 zu erarbeiten und das neue Planungs- und Baugesetz 2014 im Parlament zu beraten. &nbsp;</p><p><b>&nbsp;</b><b></b><b></b></p><p><b>&nbsp;</b><b></b></p>
						
						
						
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