Die St.Galler Regierung hat Botschaft und Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung verabschiedet und wird sie dem Kantonsrat zur Behandlung zuleiten. Damit soll die Dringlichkeitsverordnung zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung auf den 1. Januar 2011 abgelöst werden.
Der Bund hat den Strommarkt teilweise geöffnet. Seit dem 1. Januar 2009 können grosse Strombezüger ihren Stromlieferanten frei wählen. Auch in einem freiheitlicheren Strommarkt bleibt die Versorgung aller Konsumenten gesichert. Die kantonale Gesetzgebung wird entsprechend angepasst.
Gemeinden in der Pflicht
Das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung hält fest, dass die politische Gemeinde für die Stromversorgung zu sorgen hat, falls diese ‑ dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend ‑ nicht durch andere Träger hinreichend gewährleistet ist. Die st.gallischen Gemeinden beantragten bis Ende August 2009 beim Kanton, welche Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in Zukunft ihr Gemeindegebiet versorgen werden. Die Regierung wird über die endgültige Zuteilung noch in diesem Jahr entscheiden. Damit ist eindeutig festgehalten, in welchem Gebiet ein EVU die Anschlusspflicht und die Grundversorgung zu erfüllen hat.
Der Kanton bestimmt den Leistungsauftrag
Die Regierung kann den Netzbetreibern im Zusammmenhang mit der Netzgebietszuteilung einen Leistungsauftrag erteilen, der beispielsweise Massnahmen die Energieeffizienz zu erhöhen und Energiediensleistungen zu erbringen zum Gegenstand hat. Das Stromversorgungsgesetz kann somit auch als energiepolitisches Instrument im Rahmen des kantonalen Energiekonzepts eingesetzt werden.
Der Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Stromversorgungsgesetz samt der Botschaft und ein Überblick zur Stromversorgungsgesetzgebung können unter http://www.umwelt.sg.ch/home/Themen/Energie/strommarkt.html neues Fenster eingesehen werden.
]]>Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat Botschaft und Entwurf der Regierung zu einem kantonalen Bürgerrechtsgesetz beraten und die Vorlage mit einigen Änderungsanträgen gutgeheissen. Das Gesetz soll das seit 1. Januar 2003 geltende Dringlichkeitsrecht ablösen und zudem die Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Mai 2009 umsetzen. Neu wird der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen beschliessen und das vorgegebene Auflage- und Einspracheverfahren durchführen. Gegenüber der Regierung möchte die vorberatende Kommission die Wohnsitzfristen deutlich erhöhen.
Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens leitete die Regierung dem Kantonsrat Anfang Dezember Botschaft und Entwurf eines neuen Bürgerrechtsgesetzes zu. Die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Thomas Würth, CVP, Goldach, hat dieses Geschäft nun beraten. Unter Berücksichtigung einiger Änderungsanträge beantragt sie dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und diese gutzuheissen.
Umsetzung von Art. 104 und Art. 104a der Kantonsverfassung
Die Gesetzesvorlage regelt das gemäss Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Mai 2009 vorgesehene Auflage- und Einspracheverfahren detailliert. Neu wird der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beschliessen und den Beschluss öffentlich auflegen. Die Stimmberechtigten können gegen den Beschluss innert 30 Tagen Einsprache erheben. Inskünftig werden nur noch bestrittene Einbürgerungsgesuche der Bürgerversammlung beziehungsweise, in Gemeinden mit Parlament, dem Gemeindeparlament unterbreitet. Ein Rekurs gegen eine Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs ist nur möglich, wenn der Sachverhalt unrichtig oder unvollständig festgestellt wird oder der Beschluss rechtswidrig ist. Eine Ermessungsüberprüfung durch die Rekursinstanz wird damit ausgeschlossen.
Erhöhung der Wohnsitzfristen und Einführung von Deutschtests
Die vorberatende Kommission beantragt zudem, die von der Regierung vorgeschlagene Wohnsitzfrist von fünf Jahren in Kanton und Gemeinde auf acht Jahre im Kanton und vier Jahre in der Gemeinde zu erhöhen. Unbestritten waren die Festlegung einer einheitlichen Wohnsitzfrist in den politischen Gemeinden sowie das Erfordernis einer Niederlassungsbewilligung. Die vorgeschlagenen Eignungskriterien wurden mit wenigen Anpassungen übernommen. Hinsichtlich der verlangten Deutschkenntnisse beantragt die vorberatende Kommission, dass diese von den ausländischen Personen durch Tests nachzuweisen sind, sofern sie nicht offenkundig vorhanden sind.
Zeitplan zum weiteren Vorgehen
Der Kantonsrat wird die Vorlage im April in erster Lesung behandeln. Die zweite Lesung ist in der Junisession 2010 vorgesehen. Ziel ist es, das neue Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht auf den 1. Januar 2011 in Vollzug zu setzen, damit endlich das bisher geltende Dringlichkeitsrecht abgelöst werden kann.
]]>Am kommenden Montag, 15. März, nimmt das Betriebliche Arbeitsmarktzentrum (BAZ) bei der Quelle Versand AG, St.Gallen, seinen Betrieb auf. Den 120 gekündigten Mitarbeitenden soll gleich vor Ort geholfen werden. Bereits aufgeschaltet ist eine Hotline für die Meldung von offenen Stellen.
Die Verantwortlichen des Betrieblichen Arbeitsmarktzentrums (BAZ) in den Räumen der Quelle Versand AG sind zwei Personalberater des RAV St.Gallen, Marjan Jukic und Matthias Schriebl. Sie stehen den Mitarbeitenden täglich mit Rat und Tat zur Seite, weisen ihnen offene Stellen zu und arbeiten eng mit der Personalabteilung der Quelle Versand AG zusammen. Bereits eingerichtet wurde ausserdem eine Hotline, wo Arbeitgebende offene Stellen melden können (Tel. 071 274 62 83, Fax 071 274 62 63 oder per E-Mail info.ravstg@sg.ch)
Bereits fanden vier Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden durch das RAV St.Gallen statt, um sie über ihre Rechte und Pflichten in der Phase der Kündigung und über Möglichkeiten der Stellensuche zu informieren. In einem zweiten Schritt wurden mit allen Mitarbeitenden individuelle Beratungsgespräche durchgeführt mit dem Ziel, die persönlichen und beruflichen Personalien zu erfassen, offene Fragen zu beantworten und möglichen Qualifzierungsbedarf zu ermitteln. Die Aufnahme der beruflichen Vorstellungen und Rahmenbedingungen ist Voraussetzung für eine effiziente und gezielte Stellenvermittlung.
Nächste Woche finden bereits erste Standortbestimmungs- und Bewerbungskurse statt. Ziel aller Bemühungen ist es, dass die Mitarbeitenden der Quelle Versand AG möglichst noch während der Kündigungsfrist oder bald darauf eine Stelle finden.
]]>Geht es um den Lohn, werden Frauen und Männern nach wie vor mit unterschiedlichen Ellen bemessen. Der Lohnunterschied beträgt bei gleicher Arbeit in der Schweiz heute rund 24 Prozent, in der Ostschweiz liegt er sogar bei 27 Prozent. An einer Standaktion in St.Gallen informierten die Business and Professional Women BPW und das Kompetenz-zentrum Integration, Gleichstellung und Projekte IGP im Departement des Innern über die Hintergründe der Lohnungleichheit und zeigten Möglichkeiten auf, wie Arbeitgeben-de und Arbeitnehmende dem Lohngefälle begegnen können.
Der Equal Pay Day der Business and Professional Woman BPW zur Lohngleichheit hat internationale Wurzeln und wird weltweit seit Mitte der Neunzigerjahre durchgeführt. In der Schweiz wurde der Aktionstag zum zweiten Mal realisiert. Mit dem Aktionstag machen die BPW auf die Lohnbenachteiligung von Frauen aufmerksam mit dem Ziel, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu reduzieren und dadurch den Frauen vermehrt einen Anreiz zur Berufstätigkeit zu geben. Auch Firmen können sich am Equal Pay Day als attraktive Arbeitgebende profilieren.
Der Aktionstag am 11. März in St.Gallen stand unter dem Motto "Wenn Männer den gleichen Lohn bekommen wie Frauen, können wir richtig viel Geld sparen". Er wurde das erste Mal gemeinsam von Business and Professional Women BPW und dem Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte IGP im Departement des Innern durchgeführt. Interessierte konnten an einem Infostand beim Vadiandenkmal mehr über die Hintergründe der Lohnungleichheit erfahren und wie sie dem Lohngefälle entgegentreten können.
Lohnunterschiede thematisieren
In einer Zeit, in der sich längerfristig bereits ein Arbeitskräftemangel aufgrund der demographischen Entwicklung abzeichnet, sind faire Arbeitsbedingungen für alle ein Gebot der Stunde. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass sich Frauen nicht vom Arbeitsmarkt zurückziehen oder der Erwerbsarbeit nur ungenügend motiviert nachgehen. Mit den beiden Internetangeboten www.lohnrechner.ch neues Fenster und www.logib.ch neues Fenster stehen heute den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einfache Instrumente zur Verfügung, mit denen die Lohngleichheit individuell oder auf Betriebsebene überprüft werden kann. logib.ch erlaubt es Firmen zudem, sich als attraktive Arbeitgebende zu positionieren und gerichtlich durchgesetzten Lohnnachzahlungen zuvorzukommen.
Zusammenarbeit von Kanton und BPW
Der Equal Pay Day fand am 11. März statt. Der Tag steht symbolisch für jenen Zeitpunkt, an dem eine Frau den Lohn eines Mannes erreicht, den dieser bereits am 31. Dezember des vergangenen Jahres erreicht hat.
Lohngleichheit zwischen Frau und Mann
Bei den unterschiedlichen Löhnen von Männern und Frauen wird zwischen Lohndifferenz und Lohndiskriminierung unterschieden. Rund 60 Prozent der Lohndifferenz gehen auf statistisch erfassbare Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstjahre im Betrieb, Funktion usw. zurück. Die restlichen 40 Prozent der Differenz, die nicht mit harten Fakten erklärt werden können, werden als Lohndiskriminierung bezeichnet.
Die Ostschweizer Kantonsregierungen erachten die Metropolitankonferenz Zürich aufgrund erster Erfahrungen als sinnvolle Ergänzung zur regionalen Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone in Fachbereichen. Die Ostschweizer Kantone sind jedoch gefordert, vermehrt das Verbindende und die gemeinsamen Interessen zu betonen, um im nationalen Standortwettbewerb und bei der Vergabe immer knapper werdender Bundesmittel nicht ins Hintertreffen zu gelangen.
Die diesjährige Plenarkonferenz der Ostschweizer Kantonsregierungen nahm in Appenzell Kenntnis von den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, welche die mutmasslichen Auswirkungen der im Jahr 2009 neu geschaffenen Metropolitankonferenz Zürich auf die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) untersuchte. Drei Mitgliedskantone der ORK, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen, sind neu gleichzeitig auch Mitglieder der Metropolitankonferenz Zürich, zwei Kantone, Glarus und Graubünden, assoziierte Mitglieder. Damit besteht die Möglichkeit divergierender Interessen. Die Plenarkonferenz teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass die Gefahr gering ist. Sie sieht die ORK damit nicht in Frage gestellt, sondern erfährt die Metropolitan-konferenz Zürich als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone im Rahmen der ORK und der regionalen Fachdirektorenkonferenzen. Das Entstehen der Metropolitankonferenz Zürich verdeutlicht, dass das interkantonale und interkommunale Zusammenwirken in funktionalen Räumen eine immer grössere Bedeutung erlangt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Entwicklungen muss jedoch vermehrt das Augenmerk darauf gelegt werden, das Verbindende der Ostschweizer Kantone herauszustreichen, insbesondere die gut funktionierende Zusammenarbeit in den regionalen Fachdirektorenkonferenzen, den Informationaustausch und die punktuelle politische Zusammenarbeit, insbesondere bei der regionalen Interessenvertretung auf der Bundesebene.
Vorfinanzierung von Infrastrukturvorhaben des Bundes
Die Regierungen führten zudem eine Aussprache über die Problematik der Vorfinanzierung von Infrastrukturvorhaben des Bundes durch die Kantone. Aufgrund ihrer finanziellen Beteiligung an den Zinskosten der durch den Kanton Zürich vorfinanzierten Durchmesserlinie Zürich hat diese Thematik für die Ostschweizer Kantonsregierungen eine besondere Aktualität erhalten. Sie erachten es grundsätzlich als schlechte Lösung, wenn Infrastrukturvorhaben des Bundes durch die Kantone vorfinanziert werden müssen, weil sie sonst aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes auf die lange Bank geschoben würden. Die Entwicklung ist auch in föderalistischer Hinsicht problematisch. Jene Kantone, die sich eine Vorfinanzierung aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse leisten können, sind gegenüber anderen Kantonen im Vorteil, was die Disparitäten unter den Kantonen weiter verstärkt. Es obliegt dem Bund, diesbezüglich Strategien zu entwickeln, um sicherzustellen, dass kantonale Vorfinanzierungen nur dort erfolgen müssen, wo sie auch aus gesamtschweizerischer Sicht notwendig sind. Die Regierungen lehnen Vorfinanzierungslösungen im Grundsatz ab. Es obliegt dem Bund, den FinöV-Fonds in ausreichendem Mass zu alimentieren, wie dies für den Infrastruktur-Fonds beabsichtigt ist. Sie sind sich aber auch bewusst, dass sich die Ostschweizer Kantone dem Druck, Vorfinanzierungen in Einzelfällen einzugehen, nicht entziehen können, wenn sie die Verwirklichung von Infra-strukturvorhaben des Bundes zu Gunsten der Ostschweiz langfristig sicherstellen wollen.
Klare Definition des Service public bei der Postgesetz-Revision gefordert
Die Ostschweizer Kantonsregierungen nahmen mit Besorgnis von zahlreichen Poststellen-Schliessungen in den ländlich geprägten Gebieten der Ostschweizer Kantone Kenntnis. Sie setzen sich im Rahmen der laufenden Postgesetz-Revision auf Bundesebene für die Aufrechterhaltung eines kundengerechten Service public ein. So fordern sie insbesondere eine klare Definition des Service public sowie eine gesetzliche Verankerung des Mitspracherechts der Kantone bei der Definition des Service public.
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